Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuG: Anmeldung der Unionsmarke „Fack Ju Göhte“ verstößt gegen die guten Sittenveröffentlicht am 24. Januar 2018
EuG, Urteil vom 24.01.2018, Az. T-69/17
Art. 7 Abs. 1 lit. f EU-VO Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 lit. f der EU-VO 2017/1001)Die Entscheidung des EuG haben wir hier besprochen (EuG – „Fack Ju Göhte“ verstößt gegen die guten Sitten). Zum Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie Probleme bei Ihrer Anmeldung einer Unionsmarke?
Wollen Sie eine Unionsmarke beim EUIPO anmelden oder müssen sie gegen einen Widerspruch oder Nichtigkeitsantrag verteidigen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Nur symbolische Benutzung reicht nicht zum Rechtserhalt einer Markeveröffentlicht am 24. Januar 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.10.2017, Az. 6 U 7/16
§ 26 MarkenG
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – symbolische Markenbenutzung). Den Volltext haben wir für Sie nachstehend wiedergegeben:Soll Ihre Marke gelöscht werden?
Droht eine Löschung oder Einschränkung Ihrer Marke, weil diese angeblich nicht rechtserhaltend benutzt wurde? Benötigen Sie Unterstützung vor dem DPMA, dem Bundespatentgericht, dem EUIPO oder dem Europäischen Gericht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- EuG: Zur Auslegung einer bestimmten Sprachfassung einer Unionsnorm im Markenrechtveröffentlicht am 18. Januar 2018
EuG, Urteil vom 21.05.2014, Az. T-61/13
Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
Die Entscheidung des EuG haben wir hier besprochen (EuG – Auslegung Sprachfassung), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:Brauchen Sie Hilfe bei Anmeldung oder Verteidigung einer Unionsmarke?
Wollen Sie eine Unionsmarke beim EUIPO anmelden oder müssen sie gegen einen Widerspruch oder Nichtigkeitsantrag verteidigen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Braunschweig: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Ochsenbrot“ und „Oxbrot“veröffentlicht am 3. Januar 2018
LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017, Az. 9 O 869/17
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenGDieses Urteil finden Sie hier zusammengefasst (LG Braunschweig – Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Ochsenbrot“ und „Oxbrot“); den Volltext unten.
Wollen Sie eine Marke anmelden lassen?
Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Zur Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Schokoladenstäbchen)veröffentlicht am 6. Dezember 2017
BGH, Beschluss vom 06.04.2017, Az. I ZB 39/16
§ 3 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 107 Abs. 1 MarkenG, § 112 Abs. 1 MarkenG, § 115 Abs. 1 MarkenG; Art. 6 PVÜEine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – 3D-Marke für Schokoladenstäbchen). Den Volltext haben wir für Sie nachstehend wiedergegeben:
Ist die Schutzfähigkeit Ihrer Marke fraglich?
Droht eine Nichteintragung, Löschung oder Einschränkung Ihrer Marke, weil diese angeblich nicht schutzfähig oder freihaltebedürftig ist? Benötigen Sie Unterstützung vor dem DPMA oder dem Bundespatentgericht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG München I: Zur unlauteren Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer bekannten Markeveröffentlicht am 13. November 2017
LG München I, Urteil vom 13.12.2016, Az. 33 O 7174/16
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG, § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 51 Abs. 1 MarkenG, § 55 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Die Entscheidung des LG München haben wir hier besprochen (LG München – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:Liegt eine unlautere Ausnutzung Ihrer Marke vor?
Wollen Sie Ihre Marke verteidigen und deshalb ggf. eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung gegen den Verletzer erwirken? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Verwechslungsfähigkeit einer Domain mit einer Marke trotz beschreibenden Anklangsveröffentlicht am 8. November 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.09.2017, Az. 6 U 250/16
§ 14 MarkenG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Markenverletzende Domain) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Soll Ihre Domain eine eingetragene Marke verletzen?
Sollen Sie Ihre Domain deshalb auf- oder abgeben? Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens wegen Nichtigkeitswiderklageveröffentlicht am 10. Oktober 2017
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.07.2017, Az. 6 W 60/17
§ 148 ZPO; Art. 53 UMV, Art. 99 UMV
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite (OLG Frankfurt – Aussetzung Verletzungsverfahren). Den Volltext haben wir für Sie unten wiedergegeben:Müssen Sie Ihre Marke vor Gericht verteidigen?
Droht die Löschung oder Einschränkung Ihrer Marke und Sie wollen dies verhindern? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke, wenn nur ein Wortbestandteil verwendet wird?veröffentlicht am 26. September 2017
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.08.2017, Az. 6 W 67/17
§ 26 MarkenG; § 5 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite (OLG Frankfurt – Rechtserhaltende Benutzung durch Wortbestandteil). Den Volltext haben wir für Sie unten wiedergegeben:Soll Ihre Marke mangels Benutzung verfallen sein?
Wollen Sie dies verhindern und sich ggf. vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem zuständigen Gericht verteidigen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BPatG: Regelstreitwert für Markenwiderspruch beträgt 50.000 EURveröffentlicht am 14. September 2017
BPatG, Beschluss vom 29.07.2014, Az. 27 W (pat) 29/13
§ 42 MarkenGDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (BPatG – Regelstreitwert für Markenwiderspruch beträgt 50.000 EUR). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
Wird Ihnen eine Markenverletzung vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wird Ihre Marke oder Ihr Unternehmenskennzeichen von jemandem unbefugt benutzt? Gehen Sie davon aus, dass Sie die fremde Marke überhaupt nicht markenmäßig benutzt haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.