Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Parallelimport von Medizinprodukten bei Umpacken durch Neuetikettierungveröffentlicht am 18. April 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.03.2017, Az. 6 U 125/16
§ 24 MarkenG
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Parallelimport Medizinprodukte) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen die unberechtigte Einfuhr von Produkten vorgeworfen?
Sollen Sie eine fremde Marke verletzt haben, weil die Rechte des Inhabers noch nicht erschöpft waren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Ein Teilurteil in Markenrechtsverfahren kann zulässig seinveröffentlicht am 12. April 2017
BGH, Teilurteil vom 03.11.2016, Az. I ZR 101/15
Art. 9 Abs. 2 Buchst. b UMV, Art. 100 UMV, Art. 101 UMV, Art. 102 Abs. 1 UMV; § 62 Abs. 1 ZPO, § 240 ZPODas Urteil des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Teilurteil in Markensachen), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:
Sollen Sie Markenrechte beeinträchtigt haben?
Wird Ihnen vorgeworfen, eine fremde Marke rechtswidrig benutzt zu haben? Sind Sie dagegen der Auffassung, dass die fremde Marke nicht markenrechtsfähig ist? Benötigen Sie deshalb Beratung bezüglich einer möglicherweise vorliegenden Abmahnung oder eines anstehenden Gerichtsverfahrens? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- LG Hamburg: HD+ Karten und HD+ Module dürfen – ohne Originalverpackung – voneinander getrennt verkauft werdenveröffentlicht am 20. März 2017
LG Hamburg, Urteil vom 29.07.2016, Az. 408 HK O 147/15
Art. 13 EU-VO Nr. 40/94Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Hamburg – HD+ Karten und HD+ Module dürfen voneinander getrennt verkauft werden). Falls Sie den Volltext der Entscheidung suchen, finden Sie diesen unten:
Wurden Sie auf Unterlassung einer Markenverletzung in Anspruch genommen?
Sollen Sie den Weiterverkauf von Markenware unterlassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei Erwerb einer Domainveröffentlicht am 13. März 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 151/16
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Markenname in Domain) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Soll Ihre Domain eine Marke verletzen?
Oder sind Sie der Ansicht, dass jemand Ihren Markennamen unberechtigt als Domain oder Teil einer solchen nutzt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Köln: Zur Benutzung einer Marke für eine kostenlose Open-Source-Softwareveröffentlicht am 27. Februar 2017
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2016, Az. 6 U 18/16
§ 49 Abs. 1 MarkenG, § 26 MarkenG
Das Urteil des OLG Köln haben wir hier besprochen (OLG Köln – Zur Benutzung einer Marke für Open-Source-Software), zum Volltext gelangen Sie nachfolgend:Wann wird eine Marke im rechtlichen Sinne „benutzt“?
Soll Ihre Marke gelöscht werden, weil sie angeblich nicht in rechtserhaltender Weise benutzt wurde? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Abgrenzung zwischen der Nennung und der Benutzung einer Markeveröffentlicht am 21. Februar 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2016, Az. 6 U 95/16
Art. 9 Abs. II UMV
Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt – Markennutzung und Markennennung), zum Volltext gelangen Sie nachfolgend:Nutzt jemand unberechtigt Ihre Marke?
Oder wird Ihnen die Nutzung eines fremden Zeichens vorgeworfen und Sie haben eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Streitwert bei Unterlassungsansprüchen, die gegen Unternehmen und Geschäftsführer geltend gemacht werdenveröffentlicht am 14. Februar 2017
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24.01.2017, Az. 6 W 119/16
§ 3 ZPO; § 14 MarkenG
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Unterlassungsansprüche gegen Unternehmen und Geschäftsführer) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wurden Sie auf Unterlassung einer Markenverletzung verklagt?
Sollen neben Ihrem Unternehmen auch Sie persönlich in Anspruch genommen werden und benötigen Sie deshalb Beratung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- EuG: Zur Unterscheidungskraft als Voraussetzung für die rechtserhaltende Nutzung einer Markeveröffentlicht am 8. Februar 2017
EuG, Urteil vom 13.09.2016, Az. T-146/15
Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
Das Urteil haben wir hier besprochen (EuG – Unterscheidungskraft für Rechtserhalt einer Marke), zum Volltext gelangen Sie nachfolgend:Soll Ihre Marke wegen mangelnder Benutzung gelöscht werden?
Soll Ihre Marke wegen Verfalls gelöscht werden, weil sie angeblich mehr als 5 Jahre nicht benutzt wurde? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Düsseldorf: Zur Einschränkung der Gestaltungsfreiheit durch vorbekannte Geschmacksmusterveröffentlicht am 6. Februar 2017
LG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2016, Az. 14c O 194/13
Art. 86 Abs. 1 lit. a) GGV, Art. 25 Abs. 1 lit. b) GGV
Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (LG Düsseldorf – Gestaltungsfreiheit Geschmacksmuster), den Volltext der Entscheidung unten:Müssen Sie Ihr Design/Geschmacksmuster verteidigen?
Benötigen Sie Beratung bezüglich einer möglicherweise vorliegenden Design-/Geschmacksmusterverletzung, weil Sie sich gegen den Verletzer wehren möchten? Oder wird Ihnen eine Verletzung vorgeworfen und Sie haben eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche marken-/designrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Verletzung einer 3D-Marke durch einen Parfumflakonveröffentlicht am 31. Januar 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2016, Az. 6 U 220/15
Art. 9 UMV; Art. 4 Kosmetik-VO, Art. 5 Kosmetik-VO
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – 3D-Marke Parfumflakon) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Liegt eine Verletzung Ihrer Marke vor?
Benötigen Sie Beratung bezüglich einer möglicherweise vorliegenden Markenverletzung, weil Sie sich gegen den Verletzer wehren möchten? Oder wird Ihnen die Verletzung eines Kennzeichens vorgeworfen und Sie haben eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.