Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zu der Frage, wie ein vorrangiger Lizenzvertrag im Markenrecht nachzuweisen istveröffentlicht am 29. Dezember 2022
BGH, Urteil vom 27.03.2013, Az. I ZR 93/12 – Baumann I
§ 5 Abs. 2 MarkenG, § 6 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 und 4 MarkenGEine Besprechung der BGH-Entscheidung finden Sie auf der DAMM LEGAL-Website hier (BGH: Zu der Frage, wie ein vorrangiger Lizenzvertrag im Markenrecht nachzuweisen ist). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten: (mehr …)
- OLG München: Rechtsmissbräuchliches Verhalten, wenn dem Gericht Korrespondenz mit Gegenseite vorenthalten wirdveröffentlicht am 7. September 2022
OLG München, Urteil vom 05.08.2021, Az. 29 U 6406/20
§ 242BGB, § 138 Abs. 1 ZPODiese prozessrechtliche Entscheidung habe ich hier (OLG München: Rechtsmissbräuchliches Verhalten, wenn dem Gericht Korrespondenz mit Gegenseite vorenthalten wird) für Sie zusammengefasst. Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten: (mehr …)
- BGH: Markenrechtsverletzung nur in der Werbung kann lizenzmindernd zu berücksichtigen seinveröffentlicht am 8. Dezember 2021
BGH, Urteil vom 22.09.2021, Az. I ZR 20/21
§ 14 Abs. 6 S. 3 MarkenG, § 287 Abs. 1 ZPO
Die Zusammenfassung dieser BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH: Markenrechtsverletzung nur in der Werbung kann lizenzmindernd zu berücksichtigen sein). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:Rechtsanwalt bei Markenverletzung (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz)
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine markenrechtliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem markenrechtlichen Verstoß? Rufen Sie mich gleich an: 04321 / 63 99 53 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Verwendung von Teddy ist keine markenmäßige Benutzung der Margarete-Steiff-Markeveröffentlicht am 24. August 2021
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2021, Az. 6 W 34/21
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenG, Art. 9 UMVDen Beschluss des OLG Frankfurt a.M. habe ich hier für Sie zusammengefasst (OLG Frankfurt a.M.: Verwendung von Teddy ist keine markenmäßige Benutzung der Margarete-Steiff-Marke). Den Volltext der Frankfurter Entscheidung finden Sie unten:
Rechtsanwalt für Markenrecht
Ich helfe Ihnen im Markenrecht als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- BGH: Händler für Staubsauger darf nicht die Domain „keine-vorwerk-vertretung.de“ benutzenveröffentlicht am 6. August 2021
BGH, Urteil vom 28.06.2018, Az. I ZR 236/16
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 21 Abs. 4 MarkenG, § 23 BGB, § 24 BGB, § 242 BGBDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH: Händler für Staubsauger darf nicht die Domain „keine-vorwerk-vertretung.de“ nutzen). Zum Volltext der Entscheidung unten:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz zu Markeneintragung
Brauchen Sie für die prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte erfahrene anwaltliche Unterstützung? Rufen Sie mich gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt bin ich durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfe Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- OLG Frankfurt a.M.: Verzicht auf Einrede des Fortsetzungszusammenhangs macht Unterlassungserklärung unwirksam / VENOMveröffentlicht am 19. April 2021
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.07.2020, Az. 6 U 91/19
§ 305 BGB, § 307 BGBDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten. Die wesentlichen Aspekte habe ich hier (OLG Frankfurt a.M.: Verzicht auf Einrede des Fortsetzungszusammenhangs macht Unterlassungserklärung unwirksam / VENOM) für Sie zusammengefasst.
Rechtsanwalt für Markenrecht
Ich helfe Ihnen im Markenrecht als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- OLG München: Was ist eine Kennzeichenstreitsache im Sinne von § 140 MarkenG?veröffentlicht am 12. April 2021
OLG München, Beschluss vom 25.03.2004, Az. 29 W 1046/04
§ 140 Abs. 1, Abs. 3 MarkenGZur Besprechung dieser Entscheidung gelangen Sie hier (OLG München: Was ist eine Kennzeichenstreitsache im Sinne von § 140 MarkenG?). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Rechtsanwalt für Anmeldung einer Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke)
Für die Anmeldung einer Unionsmarke sollten Sie auf einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz zurückgreifen. Oder wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine markenrechtliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie vielleicht Hilfe bei einem markenrechtlichen Verstoß? Rufen Sie mich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Bestimmung der Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung anhand des „sonstigen Verhaltens“veröffentlicht am 30. Oktober 2020
BGH, Beschluss vom 15.10.2015, Az. I ZB 69/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG
Die Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH: Bestimmung der Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung anhand des „sonstigen Verhaltens“); den Volltext unten:Rechtsanwalt für Markenrecht
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine markenrechtliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem markenrechtlichen Verstoß? Rufen Sie mich gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Amazon haftet vor Kenntnis nicht für die Einlagerung und Versendung von Markenfälschungen seiner Händlerveröffentlicht am 3. April 2020
EuGH, Urteil vom 02.04.2020, Az. C-567/18
Art. 9 EU-VO 207/2009, Art. 9 EU-VO 2017/1001
Zum Volltext der Entscheidung siehe unten; eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (EuGH: Amazon haftet vor Kenntnis nicht für die Einlagerung und Versendung von Markenfälschungen seiner Händler).Rechtsanwalt für Anmeldung einer Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke)
Für die Anmeldung einer Unionsmarke sollten Sie auf einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz zurückgreifen. Oder wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine markenrechtliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie vielleicht Hilfe bei einem markenrechtlichen Verstoß? Rufen Sie mich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Einer Marke wie #darferdas? kann nicht wegen fehlender Unterscheidungskraft schlechthin Markenschutz versagt werdenveröffentlicht am 24. März 2020
BGH, Beschluss vom 30.01.2020, Az. I ZB 61/17
Art. 3 Abs. 1 lit. b EU-RL 2008/95/EG, Art. 4 Abs. 1 lit. b EU-RL Richtlinie 2015/2436/EU, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDie ausführliche Zusammenfassung und Besprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH: Einer Marke wie #darferdas? kann nicht wegen fehlender Unterscheidungskraft schlechthin Markenschutz versagt werden). Zum Volltext der Entscheidung:
Möchten Sie einen Hashtag als Marke anmelden?
Benötigen Sie fachanwaltliche Beratung, ob Sie Ihre Marke anmelden lassen können? Oder benötigen Sie Hilfe bei einem markenrechtlichen Verstoß? Rufen Sie mich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfe Ihnen, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.