Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: „Aceto Balsamico“ darf auch aus Deutschland kommen, aber nicht „Aceto Balsamico di Modena“veröffentlicht am 4. Dezember 2019
EuGH, Urteil vom 04.12.2019, Az. C-432/18
Art. 1 EU-VO 583/2009, Art. 13 Abs. 1 EU-VO 583/2009Die Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (EuGH: Aceto Balsamico“ darf auch aus Deutschland kommen, aber nicht „Aceto Balsamico di Modena); den Volltext unten:
Rechtsanwalt für Markenrecht
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine markenrechtliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem markenrechtlichen Verstoß? Rufen Sie mich gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Grundsätzlich keine Patentanwaltskosten bei hilfsweise geltend gemachten Markenrechtsansprüchenveröffentlicht am 22. Juli 2019
BGH, Beschluss vom 09.05.2019, Az. I ZB 83/18
§ 91 ZPO, § 104 ZPO, § 140 Abs. 3 MarkenGDie Besprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH: Grundsätzlich keine Patentanwaltskosten bei hilfsweise geltend gemachten Markenrechtsansprüchen); den Volltext unten:
Brauchen Sie einen Rechtsanwalt für Markenrecht?
Brauchen Sie für die prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte erfahrene anwaltliche Unterstützung? Rufen Sie mich gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt bin ich durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfe Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- LG Düsseldorf: Zur persönlichen Haftung eines Directors (Geschäftsführers) für Geschmacksmuster- oder Designrechtsverletzung / LAMZACveröffentlicht am 24. April 2019
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2017, Az. 14c O 98/16
Art. 19 Abs. 2 GGV, Art. 89 Abs. 1 lit. a GGVDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (LG Düsseldorf: Zur persönlichen Haftung eines Directors (Geschäftsführers) für Geschmacksmuster- oder Designrechtsverletzung / LAMZAC). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.
Sind Sie wegen des Vertriebs eines Designplagiats abgemahnt worden?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Designrecht und Geschmacksmusterrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BPatG: Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Markenverlängerungsfristveröffentlicht am 16. Januar 2019
BPatG, Beschluss vom 10.12.2018, Az. 25 W (pat) 622/17
§ 91 Abs. 1 S. 1 MarkenG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des BPatG finden Sie hier (BPatG – Versäumung der Markenverlängerung). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.Brauchen Sie Hilfe bei einem Verfahren vor dem DPMA/BPatG oder dem EUIPO/EuG/EuGH?
Wollen Sie gegen eine behördliche Entscheidung bezüglich einer Marke oder eines Designs vorgehen und benötigen Unterstützung zur Durchführung des Verfahrens? Oder müssen Sie Ihre Marke gegen einen Widerspruch o.ä. verteidigen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Marken- und Geschmacksmusterrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- OLG Nürnberg: Zur Störung einer kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslageveröffentlicht am 8. Januar 2019
OLG Nürnberg, Urteil vom 31.08.2018, Az. 3 U 935/17
§ 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 21 MarkenG; § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 242 BGBEine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Nürnberg finden Sie hier (OLG Nürnberg – Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.
Benutzt jemand das gleiche Kennzeichen wie Sie?
Vermuten Sie eine Verwechslungsgefahr und wollen prüfen lassen, ob Sie Ansprüche geltend machen können? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- OLG Nürnberg: Keine Dringlichkeit in Markensachen, wenn Verletzung eingestellt wurdeveröffentlicht am 26. November 2018
OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.10.2018, Az. 3 W 1932/18
§ 12 Abs. 2 UWG, § 16 UWG; § 935 ZPO, § 940 ZPO
Die Entscheidung des OLG Nürnberg haben wir hier zusammengefasst (OLG Nürnberg – Dringlichkeit in Markensachen) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wollen Sie Markenrechte gerichtlich durchsetzen?
Brauchen Sie für die prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte erfahrene anwaltliche Unterstützung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- OLG Frankfurt a.M.: Keine Dringlichkeit in Markenangelegenheiten, wenn Verletzung „bewusst“ ignoriert wirdveröffentlicht am 22. November 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.09.2018, Az. 6 U 74/18
§ 12 Abs. 2 UWG; § 14 MarkenG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Dringlichkeit in Markensachen). Zum Volltext der Entscheidung unten:Wollen Sie die unberechtigte Nutzung Ihrer Marke verhindern?
Wollen Sie einen Verletzer mit einer Abmahnung und der Abgabe einer Unterlassungserklärung an weiteren Rechtsverletzungen hindern? Oder wollen Sie eine Markenverletzung gerichtlich untersagen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuGH: Sind Gestaltungen objektiv durch eine technische Funktion bedingt, besteht keine Schutzfähigkeit für ein Geschmacksmuster/Designveröffentlicht am 1. November 2018
EuGH, Urteil vom 08.03.2018, Az. C-395/16
Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 6/2002Eine Zusammenfassung der Entscheidung des EuGH finden Sie hier (EuGH – Gestaltung aufgrund technischer Funktion). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.
Haben Sie Probleme bei der Eintragung eines Schutzrechts (Marke/Design o.ä.)?
Brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit dem DPMA oder dem EUIPO, um die Eintragungsfähigkeit darzulegen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Marken- und Geschmacksmusterrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- EuGH: Schutzfähigkeit roter Schuhsohlen als Marke wurde bestätigtveröffentlicht am 29. Oktober 2018
EuGH, Urteil vom 12.06.2018, Az. C-163/16
Art. 2 Richtlinie 2008/95/EG, Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii Richtlinie 2008/95/EG
Die Entscheidung des EuGH haben wir hier zusammengefasst (EuGH – Rote Schuhsohle als Marke?) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Soll Ihrem Kennzeichen der markenrechtliche Schutz verwehrt werden?
Wollen Sie sich gegen eine Entscheidung des EUIPO oder des DPMA zur Wehr setzen und brauchen dabei anwaltliche Unterstützung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- OLG München: Die Marke „Ballermann“ ist nicht nur rein beschreibendveröffentlicht am 24. Oktober 2018
OLG München, Urteil vom 27.09.2018, Az. 6 U 1304/18
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 6 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenG; § 242 BGB
Die Entscheidung des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Marke Ballermann). Zum Volltext der Entscheidung unten:Haben Sie das Kennzeichen „Ballermann“ unberechtigt verwendet?
Sollen Sie nun eine Lizenzgebühr zahlen oder wurden mit einer Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.