Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Die Marke „Home Company“ besitzt geringe Unterscheidungskraft für Vermittlung von Wohnraumveröffentlicht am 25. Mai 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.03.2018, Az. 6 U 221/16
§ 14 MarkenG; § 54 BGB
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Unterscheidungskraft „Home Company“) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Kann Ihr Kennzeichen als Marke angemeldet werden?
Haben Sie Zweifel, ob ein bestimmtes Wort oder Symbol als Marke geeignet ist? Oder brauchen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrung Ihrer Rechte.
- BPatG: Der Begriff „Abendland“ ist keine geografische Herkunftsangabe im markenrechtlichen Sinnveröffentlicht am 17. Mai 2018
BPatG, Beschluss vom 26.04.2018, Az. 25 W (pat) 528/16
§ 8 Abs. 2 MarkenGDie Entscheidung des BPatG haben wir hier besprochen (BPatG – Abendland). Zum Volltext der Entscheidung unten:
Soll Ihre Markenanmeldung zurückgewiesen werden?
Wird Ihrem Kennzeichen durch das DPMA oder das EUIPO die Schutzfähigkeit abgesprochen und soll Ihre Markenanmeldung deshalb nicht durchgeführt werden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Die Marke „notebooksbilliger.de“ wird nicht durch die Domain „software-billiger.de“ verletztveröffentlicht am 24. April 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.10.2017, Az. 6 U 154/16
§ 14 MarkenG; § 5 Abs. 2 UWG
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Verwechslungsgefahr Domainname). Den Volltext haben wir für Sie nachfolgend wiedergegeben:Wird Ihre Marke durch einen ähnlichen Begriff verletzt?
Wollen Sie sich dagegen wehren und das ähnliche Kennzeichen verbieten lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BPatG: Kennzeichen „Das Pack“ ist für Bekleidung nicht unterscheidungskräftigveröffentlicht am 10. April 2018
BPatG, Beschluss vom 10.05.2017, Az. 27 W (pat) 574/16
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Die Entscheidung des BPatG haben wir hier zusammengefasst (BPatG – Das Pack) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wurde die Anmeldung Ihrer Marke zurückgewiesen?
Weigert sich das DPMA oder das EUIPO, Ihr angemeldetes Kennzeichen einzutragen? Oder wurde gegen die Anmeldung Widerspruch eingelegt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrung Ihrer Rechte.
- OLG München: Eine AdWords-Anzeige mit einem Markennamen darf nicht auf eine Seite führen, auf der (auch) andere Marken angeboten werdenveröffentlicht am 4. April 2018
OLG München, Urteil vom 11.01.2018, Az. 29 U 486/17
§ 14 MarkenG, § 24 MarkenG; Art. 13 Abs. 1 UMV; § 6 Abs. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Markenverletzung durch AdWords-Anzeige). Zum Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihre Marke für fremde Produkte verwendet?
Wollen Sie sich dagegen wehren und ggf. eine Abmahnung aussprechen oder gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuG: Währungszeichen in Bild- oder Wort-/Bildmarken sind kein automatisches Eintragungshindernisveröffentlicht am 19. März 2018
EuG, Urteil vom 08.03.2018, Az. T-665/16
Art. 7 UMVEine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (EuG – Währungszeichen als Marke). Die Pressemitteilung Nr. 29/18 haben wir für Sie nachfolgend wiedergegeben:
Lehnt das DPMA oder EUIPO die Eintragung Ihrer Marke ab?
Wollen Sie dagegen vorgehen und benötigen dafür Beratung und Unterstützung vor dem Amt oder Gericht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- KG Berlin: Genügt eine Werbekampagne für die rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke?veröffentlicht am 23. Februar 2018
KG Berlin, Urteil vom 11.10.2017, Az. 5 U 98/15
Art. 52 Abs. 1 Buchst. b EGV 207/2009; Art. 59 Abs. 1 S. 1 Buchst. b EUV 2017/1001
Die Entscheidung des KG Berlin haben wir hier zusammengefasst (KG Berlin – Rechtserhaltende Benutzung durch Werbung?) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Müssen Sie eine rechtserhaltende Benutzung Ihrer Marke nachweisen?
Droht anderenfalls die Löschung Ihres eingetragenen Kennzeichens? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrung Ihrer Rechte.
- LG Bochum: Die Erwähnung eines Kennzeichens auf dem Rückenetikett eines Produkts ist keine markenmäßige Benutzungveröffentlicht am 16. Februar 2018
LG Bochum, Urteil vom 23.11.2017, Az. I-14 O 171/17
§ 49 Abs. 1 MarkenG, § 26 MarkenG
Die Entscheidung des LG Bochum haben wir hier besprochen (LG Bochum – Keine markenmäßige Benutzung auf dem Rückenetikett). Zum Volltext der Entscheidung unten:Ist Ihre Marke in Gefahr?
Sollen Sie Ihr registriertes Kennzeichen nicht ausreichend benutzt haben, so dass nun der Verlust Ihres Rechts droht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Frankfurt a.M.: Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke, wenn diese in abgewandelter Form verwendet wirdveröffentlicht am 12. Februar 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.11.2017, Az. 2-03 O 86/17 – nicht rechtskräftig
§ 55 MarkenG, § 49 MarkenG, § 26 MarkenG
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Frankfurt – Rechtserhalt bei abgewandeltem Kennzeichen). Den Volltext haben wir für Sie nachfolgend wiedergegeben:Droht die Löschung Ihrer Marke wegen mangelnder Benutzung?
Wollen Sie dies verhindern und Ihre Marke verteidigen? Benötigen Sie dabei Unterstützung vor einem Gericht oder Markenamt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Zur Herkunftstäuschung bei Bekleidung trotz der Verwendung unterschiedlicher Markenveröffentlicht am 6. Februar 2018
OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, Az. 6 U 197/16
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 a UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWGDas Urteil des OLG Köln finden Sie hier zusammengefasst (OLG Köln – Herkunftstäuschung trotz verschiedener Marken); den Volltext unten.
Wird Ihr geschütztes Produkt nachgeahmt?
Oder wird Ihnen vorgeworfen, über die Herkunft Ihrer Ware zu täuschen und Sie haben deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Marken- und Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.