Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Die Wortmarke „FAVORIT“ kann von einem Energieversorger eingetragen werdenveröffentlicht am 11. Mai 2017
BPatG, Beschluss vom 27.03.2017, Az. 26 W (pat) 522/14
§ 8 Abs. 2 MarkenG
Den Beschluss des BPatG haben wir hier zusammengefasst (BPatG – Wortmarke „Favorit“) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Verweigert das DPMA oder das EUIPO die Eintragung Ihrer Marke?
Soll Ihre Marke nach Auffassung eines Dritten oder des Deutschen oder Europäischen Markenamtes rein beschreibend oder aus anderen Gründen dem Markenschutz nicht zugänglich sein? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Hamburg: Markenverletzung bei Artikelüberschrift mit mehreren beschreibenden Begriffenveröffentlicht am 5. Mai 2017
LG Hamburg, Urteil vom 17.01.2017, Az. 312 O 200/16
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenG, § 14 Abs. 6 MarkenG, § 19 MarkenG; § 242 BGB, §670 BGB, § 683 BGB, § 677 BGBEine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite (LG Hamburg – Markenverletzung bei mehrgliedrigen Artikelüberschriften). Den Volltext haben wir für Sie unten wiedergegeben:
Wird Ihnen eine Markenverletzung durch einen Artikeltitel im Shop vorgeworfen?
Brauchen Sie Rechtsberatung? Wollen Sie sich gegen den Vorwurf wehren? Die oben genannte Entscheidung des LG Hamburg ist eine Einzelfallentscheidung; schon bei einer abweichenden Kombination von Begriffen kann sich ein anderes rechtliches Ergebnis ergeben. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Verwechslungsgefahr bei Marken im Bereich Gastronomie / Lebensmittelveröffentlicht am 25. April 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.02.2017, Az. 6 U 86/16
§ 14 MarkenG
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Verwechslungsgefahr im Bereich Gastronomie), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:Wird eine fremde Marke mit Ihrer verwechselt?
Wollen Sie deshalb gegen die fremde Marke vorgehen? Oder wird Ihnen vorgeworfen, fremde Rechte zu verletzen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BPatG: Muss die Marke „Merci“ wegen Markenraubes gelöscht werden?veröffentlicht am 21. April 2017
BPatG, Beschluss vom 30.03.2017, Az. 25 W (pat) 27/17
§ 8 MarkenG, § 50 MarkenG
Eine Zusammenfassung des Beschlusses finden Sie hier (BPatG – Merci), den Volltext der Entscheidung unten:Greift jemand Ihre eingetragene Marke an?
Hat jemand einen Löschungsantrag gegen Ihre Marke gestellt, weil sie angeblich keine Unterscheidungskraft besitzt oder rechtsmissbräuchlich eingetragen wurde und Sie wollen sich dagegen wehren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Parallelimport von Medizinprodukten bei Umpacken durch Neuetikettierungveröffentlicht am 18. April 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.03.2017, Az. 6 U 125/16
§ 24 MarkenG
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Parallelimport Medizinprodukte) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen die unberechtigte Einfuhr von Produkten vorgeworfen?
Sollen Sie eine fremde Marke verletzt haben, weil die Rechte des Inhabers noch nicht erschöpft waren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Ein Teilurteil in Markenrechtsverfahren kann zulässig seinveröffentlicht am 12. April 2017
BGH, Teilurteil vom 03.11.2016, Az. I ZR 101/15
Art. 9 Abs. 2 Buchst. b UMV, Art. 100 UMV, Art. 101 UMV, Art. 102 Abs. 1 UMV; § 62 Abs. 1 ZPO, § 240 ZPODas Urteil des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Teilurteil in Markensachen), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:
Sollen Sie Markenrechte beeinträchtigt haben?
Wird Ihnen vorgeworfen, eine fremde Marke rechtswidrig benutzt zu haben? Sind Sie dagegen der Auffassung, dass die fremde Marke nicht markenrechtsfähig ist? Benötigen Sie deshalb Beratung bezüglich einer möglicherweise vorliegenden Abmahnung oder eines anstehenden Gerichtsverfahrens? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- LG Hamburg: HD+ Karten und HD+ Module dürfen – ohne Originalverpackung – voneinander getrennt verkauft werdenveröffentlicht am 20. März 2017
LG Hamburg, Urteil vom 29.07.2016, Az. 408 HK O 147/15
Art. 13 EU-VO Nr. 40/94Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Hamburg – HD+ Karten und HD+ Module dürfen voneinander getrennt verkauft werden). Falls Sie den Volltext der Entscheidung suchen, finden Sie diesen unten:
Wurden Sie auf Unterlassung einer Markenverletzung in Anspruch genommen?
Sollen Sie den Weiterverkauf von Markenware unterlassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei Erwerb einer Domainveröffentlicht am 13. März 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 151/16
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Markenname in Domain) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Soll Ihre Domain eine Marke verletzen?
Oder sind Sie der Ansicht, dass jemand Ihren Markennamen unberechtigt als Domain oder Teil einer solchen nutzt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Köln: Zur Benutzung einer Marke für eine kostenlose Open-Source-Softwareveröffentlicht am 27. Februar 2017
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2016, Az. 6 U 18/16
§ 49 Abs. 1 MarkenG, § 26 MarkenG
Das Urteil des OLG Köln haben wir hier besprochen (OLG Köln – Zur Benutzung einer Marke für Open-Source-Software), zum Volltext gelangen Sie nachfolgend:Wann wird eine Marke im rechtlichen Sinne „benutzt“?
Soll Ihre Marke gelöscht werden, weil sie angeblich nicht in rechtserhaltender Weise benutzt wurde? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Abgrenzung zwischen der Nennung und der Benutzung einer Markeveröffentlicht am 21. Februar 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2016, Az. 6 U 95/16
Art. 9 Abs. II UMV
Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt – Markennutzung und Markennennung), zum Volltext gelangen Sie nachfolgend:Nutzt jemand unberechtigt Ihre Marke?
Oder wird Ihnen die Nutzung eines fremden Zeichens vorgeworfen und Sie haben eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.