Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zu den Anforderungen an ein demoskopisches Gutachten zur Verkehrsdurchsetzung einer Markeveröffentlicht am 24. Oktober 2016
BGH, Beschluss vom 21.07.2016, Az. I ZB 52/15
§ 8 Abs. 3 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 S.1 MarkenG, § 97 MarkenGDen Beschluss des BGH haben wir hier für Sie besprochen (BGH – Demoskopisches Gutachten zur Verkehrsdurchsetzung einer Marke), den Volltext finden Sie unten:
Müssen Sie den Bestand einer Marke kraft Verkehrsgeltung nachweisen?
Haben Sie eine Abmahnung eines Mitbewerbers erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Haben Sie es bisher versäumt, für Ihre langjährig benutzte Marke ein amtliches Registerrecht zu schaffen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen dabei, eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Anhänger an einem Kleidungsstück mit der Aufschrift „Think Green“ ist keine markenmäßige Benutzungveröffentlicht am 21. Oktober 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.09.2016, Az. 6 W 95/16
§ 8 MarkenG
Eine kurze Zusammenfassung des Beschlusses finden Sie hier (OLG Frankfurt – Markenmäßige Benutzung bei Kleidung), zum Volltext gelangen Sie nachfolgend:Wird Ihre Marke durch ein fremdes Zeichen verletzt?
Möchten Sie dagegen vorgehen, z.B. im Wege einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG München: Amazon-Suche, die neben gesuchten Markenprodukten Konkurrenzprodukte vorstellt, ist markenrechtswidrigveröffentlicht am 20. Oktober 2016
OLG München, Urteil vom 12.05.2016, Az. 29 U 3500/15
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenG, § 14 Abs. 7 MarkenG, § 97 Abs. 1 ZPODas Urteil des OLG München haben wir hier zusammengefasst (OLG München – Darstellung von Konkurrenzprodukten neben gesuchten Markenprodukten bei Amazon). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Verletzt die Werbung eines Dritten Ihre Markenrechte?
Wird Ihnen als Händler oder Hersteller eine Markenverletzung durch die Amazon-Ergebnisliste vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Düsseldorf: Zur Warenähnlichkeit bei identischen oder fast identischen Kennzeichenveröffentlicht am 20. Oktober 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2016, Az. 2a O 201/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 5 MarkenG
Das Urteil des LG Düsseldorf haben wir hier für Sie besprochen (LG Düsseldorf – Warenähnlichkeit). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:Ist eine fremde Marke Ihrer zum Verwechseln ähnlich?
Wollen Sie deshalb gegen die fremde Marke vorgehen? Oder wird Ihnen vorgeworfen, fremde Rechte zu verletzen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Auslegung des Unterlassungstenors hinsichtlich des Vertriebs von Produktenveröffentlicht am 17. Oktober 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.09.2016, Az. 6 W 74/16
§ 890 ZPO; § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. a) UMV
Eine kurze Zusammenfassung des Beschlusses finden Sie hier (OLG Frankfurt – Unterlassungstenor Vertriebsverbot), zum Volltext gelangen Sie nachfolgend:Droht Ihnen ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung?
Ist ein Verstoß jedoch gar nicht eindeutig? Oder das Ordnungsgeld viel zu hoch? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG München: Das Angebot einer Brille aus einer älteren Kollektion verletzt keine Markenrechteveröffentlicht am 5. Oktober 2016
OLG München, Urteil vom 30.06.2016, Az. 6 U 531/16
§ 14 Abs. 7 MarkenG, § 24 MarkenG; § 2 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 2 UWG; Art. 9 Abs. 1 GMV, Art. 13 GMV; Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. 13 Abs. 1 UMV
Das Urteil des OLG München haben wir hier für Sie besprochen (OLG München – Jil Sander-Brillenfassungen). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:Verletzt die Werbung eines Dritten Ihre Markenrechte?
Wollen Sie sich dagegen wehren? Oder wird Ihnen eine Markenverletzung vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- BPatG: Bezeichnung „Universum“ ist nicht gleichzusetzen mit „universal“ und nicht freihaltungsbedürftigveröffentlicht am 23. September 2016
BPatG, Beschluss vom 13.09.2016, Az. 25 W (pat) 87/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDen Beschluss des BPatG haben wir hier zusammengefasst (BPatG – Löschungsantrag gegen Marke „Universum“) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:
Soll Ihre Marke gelöscht werden?
Wird behauptet, dass Ihre Marke rein beschreibend oder aus anderen Gründen freihaltungsbedürftig sein? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuG: Ein Standardklingelton ist nicht als Hörmarke eintragungsfähigveröffentlicht am 16. September 2016
EuG, Urteil vom 13.09.2016, Az. T-408/15
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009Eine kurze Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (EuG – Klingelton als Hörmarke), zur Pressemitteilung Nr. 93/16 gelangen Sie nachfolgend:
Wurde die Eintragung Ihrer Marke abgelehnt?
Oder wurde gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch eingelegt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BPatG: Zur Auferlegung der Kosten für ein markenrechtliches Widerspruchsverfahrenveröffentlicht am 13. September 2016
BPatG, Beschluss vom 22.08.2016, Az. 27 W (pat) 37/16
§ 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG
Den Beschluss des BPatG haben wir hier für Sie besprochen (BPatG – Kostentragung Widerspruch). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:Brauchen Sie Hilfe in einem Widerspruchsverfahren?
Wurde gegen Ihre angemeldete Marke Widerspruch eingelegt? Oder wollen Sie gegen eine fremde Marke vorgehen, die Ihre Rechte beeinträchtigt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Kein Markenverfall trotz Nichtbenutzung?veröffentlicht am 8. September 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.07.2016, Az. 6 U 131/15
Art. 15 UMVEine Zusammenfassung des Urteils des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Nichtnutzung Unionsmarke), den Volltext nachstehend:
Soll Ihre Marke gelöscht werden?
Wird Nichtnutzung oder Schutzunfähigkeit Ihrer Marke unterstellt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.