Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Genügt eine Werbekampagne für die rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke?veröffentlicht am 23. Februar 2018
KG Berlin, Urteil vom 11.10.2017, Az. 5 U 98/15
Art. 52 Abs. 1 Buchst. b EGV 207/2009; Art. 59 Abs. 1 S. 1 Buchst. b EUV 2017/1001
Die Entscheidung des KG Berlin haben wir hier zusammengefasst (KG Berlin – Rechtserhaltende Benutzung durch Werbung?) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Müssen Sie eine rechtserhaltende Benutzung Ihrer Marke nachweisen?
Droht anderenfalls die Löschung Ihres eingetragenen Kennzeichens? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrung Ihrer Rechte.
- LG Bochum: Die Erwähnung eines Kennzeichens auf dem Rückenetikett eines Produkts ist keine markenmäßige Benutzungveröffentlicht am 16. Februar 2018
LG Bochum, Urteil vom 23.11.2017, Az. I-14 O 171/17
§ 49 Abs. 1 MarkenG, § 26 MarkenG
Die Entscheidung des LG Bochum haben wir hier besprochen (LG Bochum – Keine markenmäßige Benutzung auf dem Rückenetikett). Zum Volltext der Entscheidung unten:Ist Ihre Marke in Gefahr?
Sollen Sie Ihr registriertes Kennzeichen nicht ausreichend benutzt haben, so dass nun der Verlust Ihres Rechts droht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Frankfurt a.M.: Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke, wenn diese in abgewandelter Form verwendet wirdveröffentlicht am 12. Februar 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.11.2017, Az. 2-03 O 86/17 – nicht rechtskräftig
§ 55 MarkenG, § 49 MarkenG, § 26 MarkenG
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Frankfurt – Rechtserhalt bei abgewandeltem Kennzeichen). Den Volltext haben wir für Sie nachfolgend wiedergegeben:Droht die Löschung Ihrer Marke wegen mangelnder Benutzung?
Wollen Sie dies verhindern und Ihre Marke verteidigen? Benötigen Sie dabei Unterstützung vor einem Gericht oder Markenamt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Zur Herkunftstäuschung bei Bekleidung trotz der Verwendung unterschiedlicher Markenveröffentlicht am 6. Februar 2018
OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, Az. 6 U 197/16
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 a UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWGDas Urteil des OLG Köln finden Sie hier zusammengefasst (OLG Köln – Herkunftstäuschung trotz verschiedener Marken); den Volltext unten.
Wird Ihr geschütztes Produkt nachgeahmt?
Oder wird Ihnen vorgeworfen, über die Herkunft Ihrer Ware zu täuschen und Sie haben deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Marken- und Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuG: Anmeldung der Unionsmarke „Fack Ju Göhte“ verstößt gegen die guten Sittenveröffentlicht am 24. Januar 2018
EuG, Urteil vom 24.01.2018, Az. T-69/17
Art. 7 Abs. 1 lit. f EU-VO Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 lit. f der EU-VO 2017/1001)Die Entscheidung des EuG haben wir hier besprochen (EuG – „Fack Ju Göhte“ verstößt gegen die guten Sitten). Zum Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie Probleme bei Ihrer Anmeldung einer Unionsmarke?
Wollen Sie eine Unionsmarke beim EUIPO anmelden oder müssen sie gegen einen Widerspruch oder Nichtigkeitsantrag verteidigen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Nur symbolische Benutzung reicht nicht zum Rechtserhalt einer Markeveröffentlicht am 24. Januar 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.10.2017, Az. 6 U 7/16
§ 26 MarkenG
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – symbolische Markenbenutzung). Den Volltext haben wir für Sie nachstehend wiedergegeben:Soll Ihre Marke gelöscht werden?
Droht eine Löschung oder Einschränkung Ihrer Marke, weil diese angeblich nicht rechtserhaltend benutzt wurde? Benötigen Sie Unterstützung vor dem DPMA, dem Bundespatentgericht, dem EUIPO oder dem Europäischen Gericht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- EuG: Zur Auslegung einer bestimmten Sprachfassung einer Unionsnorm im Markenrechtveröffentlicht am 18. Januar 2018
EuG, Urteil vom 21.05.2014, Az. T-61/13
Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
Die Entscheidung des EuG haben wir hier besprochen (EuG – Auslegung Sprachfassung), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:Brauchen Sie Hilfe bei Anmeldung oder Verteidigung einer Unionsmarke?
Wollen Sie eine Unionsmarke beim EUIPO anmelden oder müssen sie gegen einen Widerspruch oder Nichtigkeitsantrag verteidigen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Braunschweig: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Ochsenbrot“ und „Oxbrot“veröffentlicht am 3. Januar 2018
LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017, Az. 9 O 869/17
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenGDieses Urteil finden Sie hier zusammengefasst (LG Braunschweig – Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Ochsenbrot“ und „Oxbrot“); den Volltext unten.
Wollen Sie eine Marke anmelden lassen?
Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Zur Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Schokoladenstäbchen)veröffentlicht am 6. Dezember 2017
BGH, Beschluss vom 06.04.2017, Az. I ZB 39/16
§ 3 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 107 Abs. 1 MarkenG, § 112 Abs. 1 MarkenG, § 115 Abs. 1 MarkenG; Art. 6 PVÜEine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – 3D-Marke für Schokoladenstäbchen). Den Volltext haben wir für Sie nachstehend wiedergegeben:
Ist die Schutzfähigkeit Ihrer Marke fraglich?
Droht eine Nichteintragung, Löschung oder Einschränkung Ihrer Marke, weil diese angeblich nicht schutzfähig oder freihaltebedürftig ist? Benötigen Sie Unterstützung vor dem DPMA oder dem Bundespatentgericht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG München I: Zur unlauteren Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer bekannten Markeveröffentlicht am 13. November 2017
LG München I, Urteil vom 13.12.2016, Az. 33 O 7174/16
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG, § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 51 Abs. 1 MarkenG, § 55 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Die Entscheidung des LG München haben wir hier besprochen (LG München – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:Liegt eine unlautere Ausnutzung Ihrer Marke vor?
Wollen Sie Ihre Marke verteidigen und deshalb ggf. eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung gegen den Verletzer erwirken? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.