Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Die wirklichkeitsgetreue Abbildung von Marken auf Spielzeugmodellen ist kein Herkunftshinweisveröffentlicht am 13. Juni 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 01.03.2018, Az. 3 U 214/16
Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. b EGV 40/94; Art. 9 Abs. 2 Buchst. b EUV 2015/2424, Art. 9 Abs. 2 Buchst. c EUV 2015/2424, EGV 207/2009
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamburg finden Sie hier (OLG Hamburg – Marken auf Modellen). Den Volltext haben wir für Sie nachfolgend wiedergegeben:Verletzt eine Nachbildung Ihrer Marke Ihre Rechte?
Wollen Sie sich gegen ungenehmigte Abbildungen Ihrer Marke wehren und das ähnliche Kennzeichen ggf. verbieten lassen? Wollen Sie per Abmahnung oder einstweiliger Verfügung gegen einen Verletzer vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG München I: Farbige Klebestreifen für Autos können markenverletzend sein – Verletzung einer Farbmarkeveröffentlicht am 4. Juni 2018
LG München I, Urteil vom 05.03.2018, Az. 4 HK O 11014/17
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 – 3, Abs. 5, Abs. 6 MarkenG
Die Entscheidung des LG München I haben wir hier zusammengefasst (LG München – Verletzung Farbmarke) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Sollen Sie eine Farbmarke verletzt haben?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Markeninhaber erhalten und brauchen Hilfe? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrung Ihrer Rechte.
- OLG Hamburg: „Tagesumschau“ verletzt die „Tagesschau“ – Werktitelschutzveröffentlicht am 31. Mai 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 01.03.2018, Az. 3 U 167/15
§ 4 MarkenG, § 5 Abs. 1 MarkenG, § 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG
Die Entscheidung des OLG Hamburg haben wir hier besprochen (OLG Hamburg – Tagesumschau). Zum Volltext der Entscheidung unten:Nutzt jemand mit einem ähnlichen Titel Ihr Kennzeichen / Ihren Titel aus?
Möchten Sie dies unterbinden und ggf. per Abmahnung oder einstweiliger Verfügung dagegen vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG München I: Die Abbildung einer Comicfigur auf einer Verpackung kann als Herkunftsnachweis dienenveröffentlicht am 30. Mai 2018
LG München I, Urteil vom 22.12.2017, Az. 33 O 22319/16
§ 14 Abs. 6 MarkenG, § 19 Abs. 3 MarkenG, § 125b Nr. 2 MarkenG; § 3 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 2 UWG; § 242 BGB, § 259 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 677 BGB, § 670 BGB
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG München – Comicfigur als Herkunftsnachweis). Den Volltext haben wir für Sie nachfolgend wiedergegeben:Wird Ihr Logo von jemandem nachgeahmt?
Wollen Sie sich dagegen wehren und das ähnliche Kennzeichen verbieten lassen? Wollen Sie per Abmahnung oder einstweiliger Verfügung gegen Ihren Konkurrenten vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Die Marke „Home Company“ besitzt geringe Unterscheidungskraft für Vermittlung von Wohnraumveröffentlicht am 25. Mai 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.03.2018, Az. 6 U 221/16
§ 14 MarkenG; § 54 BGB
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Unterscheidungskraft „Home Company“) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Kann Ihr Kennzeichen als Marke angemeldet werden?
Haben Sie Zweifel, ob ein bestimmtes Wort oder Symbol als Marke geeignet ist? Oder brauchen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrung Ihrer Rechte.
- BPatG: Der Begriff „Abendland“ ist keine geografische Herkunftsangabe im markenrechtlichen Sinnveröffentlicht am 17. Mai 2018
BPatG, Beschluss vom 26.04.2018, Az. 25 W (pat) 528/16
§ 8 Abs. 2 MarkenGDie Entscheidung des BPatG haben wir hier besprochen (BPatG – Abendland). Zum Volltext der Entscheidung unten:
Soll Ihre Markenanmeldung zurückgewiesen werden?
Wird Ihrem Kennzeichen durch das DPMA oder das EUIPO die Schutzfähigkeit abgesprochen und soll Ihre Markenanmeldung deshalb nicht durchgeführt werden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Die Marke „notebooksbilliger.de“ wird nicht durch die Domain „software-billiger.de“ verletztveröffentlicht am 24. April 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.10.2017, Az. 6 U 154/16
§ 14 MarkenG; § 5 Abs. 2 UWG
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Verwechslungsgefahr Domainname). Den Volltext haben wir für Sie nachfolgend wiedergegeben:Wird Ihre Marke durch einen ähnlichen Begriff verletzt?
Wollen Sie sich dagegen wehren und das ähnliche Kennzeichen verbieten lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BPatG: Kennzeichen „Das Pack“ ist für Bekleidung nicht unterscheidungskräftigveröffentlicht am 10. April 2018
BPatG, Beschluss vom 10.05.2017, Az. 27 W (pat) 574/16
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Die Entscheidung des BPatG haben wir hier zusammengefasst (BPatG – Das Pack) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wurde die Anmeldung Ihrer Marke zurückgewiesen?
Weigert sich das DPMA oder das EUIPO, Ihr angemeldetes Kennzeichen einzutragen? Oder wurde gegen die Anmeldung Widerspruch eingelegt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrung Ihrer Rechte.
- OLG München: Eine AdWords-Anzeige mit einem Markennamen darf nicht auf eine Seite führen, auf der (auch) andere Marken angeboten werdenveröffentlicht am 4. April 2018
OLG München, Urteil vom 11.01.2018, Az. 29 U 486/17
§ 14 MarkenG, § 24 MarkenG; Art. 13 Abs. 1 UMV; § 6 Abs. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Markenverletzung durch AdWords-Anzeige). Zum Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihre Marke für fremde Produkte verwendet?
Wollen Sie sich dagegen wehren und ggf. eine Abmahnung aussprechen oder gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuG: Währungszeichen in Bild- oder Wort-/Bildmarken sind kein automatisches Eintragungshindernisveröffentlicht am 19. März 2018
EuG, Urteil vom 08.03.2018, Az. T-665/16
Art. 7 UMVEine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (EuG – Währungszeichen als Marke). Die Pressemitteilung Nr. 29/18 haben wir für Sie nachfolgend wiedergegeben:
Lehnt das DPMA oder EUIPO die Eintragung Ihrer Marke ab?
Wollen Sie dagegen vorgehen und benötigen dafür Beratung und Unterstützung vor dem Amt oder Gericht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.