Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Markenverlängerungsfristveröffentlicht am 16. Januar 2019
BPatG, Beschluss vom 10.12.2018, Az. 25 W (pat) 622/17
§ 91 Abs. 1 S. 1 MarkenG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des BPatG finden Sie hier (BPatG – Versäumung der Markenverlängerung). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.Brauchen Sie Hilfe bei einem Verfahren vor dem DPMA/BPatG oder dem EUIPO/EuG/EuGH?
Wollen Sie gegen eine behördliche Entscheidung bezüglich einer Marke oder eines Designs vorgehen und benötigen Unterstützung zur Durchführung des Verfahrens? Oder müssen Sie Ihre Marke gegen einen Widerspruch o.ä. verteidigen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Marken- und Geschmacksmusterrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- OLG Nürnberg: Zur Störung einer kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslageveröffentlicht am 8. Januar 2019
OLG Nürnberg, Urteil vom 31.08.2018, Az. 3 U 935/17
§ 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 21 MarkenG; § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 242 BGBEine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Nürnberg finden Sie hier (OLG Nürnberg – Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.
Benutzt jemand das gleiche Kennzeichen wie Sie?
Vermuten Sie eine Verwechslungsgefahr und wollen prüfen lassen, ob Sie Ansprüche geltend machen können? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- OLG Nürnberg: Keine Dringlichkeit in Markensachen, wenn Verletzung eingestellt wurdeveröffentlicht am 26. November 2018
OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.10.2018, Az. 3 W 1932/18
§ 12 Abs. 2 UWG, § 16 UWG; § 935 ZPO, § 940 ZPO
Die Entscheidung des OLG Nürnberg haben wir hier zusammengefasst (OLG Nürnberg – Dringlichkeit in Markensachen) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wollen Sie Markenrechte gerichtlich durchsetzen?
Brauchen Sie für die prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte erfahrene anwaltliche Unterstützung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- OLG Frankfurt a.M.: Keine Dringlichkeit in Markenangelegenheiten, wenn Verletzung „bewusst“ ignoriert wirdveröffentlicht am 22. November 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.09.2018, Az. 6 U 74/18
§ 12 Abs. 2 UWG; § 14 MarkenG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Dringlichkeit in Markensachen). Zum Volltext der Entscheidung unten:Wollen Sie die unberechtigte Nutzung Ihrer Marke verhindern?
Wollen Sie einen Verletzer mit einer Abmahnung und der Abgabe einer Unterlassungserklärung an weiteren Rechtsverletzungen hindern? Oder wollen Sie eine Markenverletzung gerichtlich untersagen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuGH: Schutzfähigkeit roter Schuhsohlen als Marke wurde bestätigtveröffentlicht am 29. Oktober 2018
EuGH, Urteil vom 12.06.2018, Az. C-163/16
Art. 2 Richtlinie 2008/95/EG, Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii Richtlinie 2008/95/EG
Die Entscheidung des EuGH haben wir hier zusammengefasst (EuGH – Rote Schuhsohle als Marke?) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Soll Ihrem Kennzeichen der markenrechtliche Schutz verwehrt werden?
Wollen Sie sich gegen eine Entscheidung des EUIPO oder des DPMA zur Wehr setzen und brauchen dabei anwaltliche Unterstützung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- OLG München: Die Marke „Ballermann“ ist nicht nur rein beschreibendveröffentlicht am 24. Oktober 2018
OLG München, Urteil vom 27.09.2018, Az. 6 U 1304/18
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 6 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenG; § 242 BGB
Die Entscheidung des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Marke Ballermann). Zum Volltext der Entscheidung unten:Haben Sie das Kennzeichen „Ballermann“ unberechtigt verwendet?
Sollen Sie nun eine Lizenzgebühr zahlen oder wurden mit einer Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Unterscheidungskraft bei ähnlichen Kennzeichen mit beschreibendem Anklangveröffentlicht am 17. Oktober 2018
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.08.2018, Az. 6 W 77/18
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Unterscheidungskraft bei Marken mit beschreibendem Anklang). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.Soll Ihre Marke ein anderes Kennzeichen verletzen?
Wurden Sie deshalb von einem Rechtsinhaber abgemahnt oder verklagt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung oder Verteidigung Ihrer Rechte.
- BPatG: Zur Kostenverteilung bei der Rücknahme eines Widerspruchsveröffentlicht am 15. Oktober 2018
BPatG, Beschluss vom 28.07.2016, Az. 29 W (pat) 504/15
§ 71 Abs. 1 MarkenGDie Entscheidung des BPatG haben wir hier zusammengefasst (BPatG – Kostentragung Widerspruch) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:
Führen Sie ein Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt?
Brauchen Sie dabei anwaltliche Unterstützung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- OLG Hamburg: Markenverletzung durch Vertrieb eines Luxusprodukts auf Onlineplattformveröffentlicht am 8. Oktober 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 21.06.2018, Az. 3 U 151/17
Art. 9 EGV 207/2009, Art. 25 Abs. 3 EGV 207/2009, Art. 125 Abs. 5 EGV 207/2009, Art. 129 EGV 207/2009, Art. 130 Abs. 1 EGV 207/2009
Die Entscheidung des OLG Hamburg haben wir hier besprochen (OLG Hamburg – Vertrieb Luxusprodukt). Zum Volltext der Entscheidung unten:Betreiben Sie ein selektives Vertriebssystem?
Wird eines Ihrer Produkte außerhalb des Vertriebssystems verkauft und Sie wollen sich mit einer Abmahnung dagegen wehren? Oder wird Ihnen eine markenverletzende Nutzung vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- VG Trier: Fantasiebezeichnungen für die Etikettierung von Weinen sind zulässigveröffentlicht am 4. Oktober 2018
VG Trier, Urteil vom 01.02.2018, Az. 2 K 12306/17.TR
§ 23 WeinG 1994, § 3 Abs. 1 WeinG 1994; Art. 120 EUV 1308/2013, Anl. 7 Teil 2 Nr. 1 EUV 1308/2013
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des VG Trier finden Sie hier (VG Trier – Fantasiebezeichnungen für Weine). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.Sollen die Bezeichnungen Ihrer Produkte gegen Rechtsvorschriften verstoßen?
Wurden Sie deshalb von einem Wettbewerber abgemahnt oder von Verwaltungsbehörden zur Änderung aufgefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Marken- und Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.