Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der markenrechtliche Löschungsantrag muss ein konkretes Schutzhindernis benennenveröffentlicht am 15. April 2016
BGH, Beschluss vom 11.02.2016, Az. I ZB 87/14
§ 54 Abs. 1 und 2 S. 2 MarkenG, § 41 Abs. 2 Nr. 5 MarkenV, § 42 MarkenV; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODie Entscheidung haben wir hier (BGH – Markenlöschungsantrag) für Sie zusammengefasst und im Volltext nachstehend wiedergegeben:
Wollen Sie eine Marke löschen lassen?
Verletzt eine eingetragene Marke Ihre Rechte oder halten Sie diese allgemein für nicht schutzfähig und Sie wollen sie löschen lassen? Oder hat jemand gegen Ihre angemeldete Marke einen Löschungsantrag gestellt und Sie möchten sich dagegen wehren? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch eine Vielzahl an markenrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit der Gesamtproblematik bereits bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Frankfurt a.M.: Keine Verwechslungsgefahr bei absoluter Warenunähnlichkeit (Trennwände / Stapelsessel)veröffentlicht am 13. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.03.2016, Az. 6 W 26/16
§ 14 MarkenG
Die Zusammenfassung des Beschlusses finden Sie hier (OLG Frankfurt – Warenunähnlichkeit), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:Wurde Ihre Marke verletzt?
Benötigen Sie Beratung bezüglich einer möglicherweise vorliegenden Markenverletzung, weil Sie sich gegen den Verletzer wehren möchten? Oder wird Ihnen eine Markenverletzung vorgeworfen und Sie haben eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Markenverletzung durch Suchfunktion einer Online-Handelsplattformveröffentlicht am 11. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.02.2016, Az. 6 U 6/15
Art. 9 Abs. 1 lit. a) GMV
Die Entscheidung haben wir hier (OLG Frankfurt – Suchfunktion) für Sie zusammengefasst und im Volltext nachstehend wiedergegeben:Liegt eine Markenverletzung vor?
Wird Ihnen die Verletzung einer fremden Marke vorgeworfen oder wurden Ihre Markenrechte verletzt? Oder möchten Sie ein Zeichen als Marke schützen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch eine Vielzahl an markenrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit der Gesamtproblematik bereits bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, mit einer individuellen Lösung.
- OLG Dresden: Eine einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung führt im Fall des Art. 23 Produktpiraterie-VO nicht zur Kostentragungspflicht des Antragstellersveröffentlicht am 5. April 2016
OLG Dresden, Beschluss vom 02.03.2016, Az. 14 W 106/16
Art. 23 Abs. 3 Produktpiraterieverordnung; § 93 ZPO
Die Entscheidung des OLG Dresden haben wir hier besprochen (OLG Dresden – eV ohne vorherige Abmahnung) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wurde Ihre Ware beim Zoll gestoppt?
Benötigen Sie Beratung bezüglich des Vorwurfs der Produktpiraterie? Wurde Ihre Ware beim Zoll gestoppt und Sie haben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuG: Zur Verwechslungsgefahr bei Marken mit gleichem Begriff, aber unterschiedlicher bildlicher Ausgestaltungveröffentlicht am 30. März 2016
EuG, Urteil vom 02.02.2016, Az. T-485/14
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Eine Kurzzusammenfassung der Entscheidung des Europäischen Gerichts finden Sie hier (EuG – Verwechslungsgefahr), den Volltext nachstehend:
Wurde gegen Ihre Marke Widerspruch erhoben?
Benötigen Sie Beratung bezüglich des Widerspruchs gegen eine Ihrer Marken? Oder wollen Sie Widerspruch oder Löschungsklage gegen die Marke eines Dritten erheben, die Ihre Rechte verletzt? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Ist eine Markenanmeldung bezüglich eines lokal begrenzt geschützten Unternehmenskennzeichens bösgläubig, muss keine Löschung erfolgenveröffentlicht am 23. März 2016
BGH, Beschluss vom 15.10.2015, Az. I ZB 44/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG
Die Zusammenfassung des Beschlusses finden Sie hier (BGH – Begrenzte Bösgläubigkeit); zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:Ist Ihre Marke in Gefahr?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der Anmeldung/Registrierung einer Marke? Oder wurde gegen Ihre Marke Widerspruch erhoben oder ein Löschungsantrag gestellt? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Böswillige Markenanmeldung, wenn damit dekorative Verwendungen gesperrt werden sollen („Glückspilz“)?veröffentlicht am 17. März 2016
BGH, Beschluss vom 15.10.2015, Az. I ZB 69/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDie Entscheidung haben wir hier (BGH – Böswillige Markenanmeldung) für Sie zusammengefasst und im Volltext nachstehend wiedergegeben:
Probleme bei der Markenanmeldung?
Hat das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Ihre Markenanmeldung zurückgewiesen? Oder hat jemand Widerspruch gegen Ihre angemeldete Marke eingelegt und Sie möchten sich dagegen wehren? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch eine Vielzahl an markenrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit der Gesamtproblematik bereits bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- BPatG: Das Wort-/Bildzeichen „Kommune 2.0“ kann nicht für Telekommunikationsdienstleistungen eingetragen werdenveröffentlicht am 16. März 2016
BPatG, Beschluss vom 14.10.2015, Az. 24 W (pat) 51/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Die Entscheidung des BPatG haben wir hier besprochen (BPatG – Kommune 2.0) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Ist Ihre Marke schutzfähig?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der Anmeldung/Registrierung einer Marke? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Düsseldorf: Das Karnevalskostüm „Püppi“ verletzt keine Rechte an der Marke „Pippi“ für Bekleidungveröffentlicht am 7. März 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2015, Az. I-20 U 210/14
Art. 9 Abs. 1 lit. b. GMVDie Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Düsseldorf – Püppi vs. Pippi); zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:
Sind Sie in Markenrechten betroffen?
Wurden Ihre Markenrechte verletzt oder wird Ihnen die Verletzung einer fremden Marke vorgeworfen? Oder möchten Sie ein Zeichen als Marke schützen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch eine Vielzahl an markenrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit der Gesamtproblematik bereits bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuGH: adidas wehrt sich zu Recht gegen Gemeinschaftsmarke, die aus zwei Parallelstreifen für Sportschuhe bestehtveröffentlicht am 2. März 2016
EuGH, Beschluss vom 17.02.2016, Az. C-396/15
Art. 65 EU-RL 207/2009Die Besprechung und einen Hinweis zum englischen Volltext der Entscheidung finden Sie hier, die Pressemitteilung Nr. 17/16 des EuGH vom 24.02.2016 ist im Folgenden wiedergegeben: (mehr …)