IT-Recht. IP-Recht. 360°

Gemeinschaftsmarke

Soll ein Kennzeichen für den Raum der Europäischen Union geschützt werden, empfiehlt sich – statt nationaler Anmeldungen in jedem Mitgliedsstaat – die Anmeldung einer sog. Gemeinschaftsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO für „European Union Intellectual Property Office“).