F. Markenverlängerung
Die Schutzfrist kann vom Markeninhaber um jeweils zehn weitere Jahre ohne erneute Prüfung der Eintragungsfähigkeit verlängert werden. Die Verlängerung der Schutzdauer wird dadurch bewirkt, dass eine Verlängerungsgebühr von 750,00 EUR und, falls die Verlängerung für Waren und Dienstleistungen begehrt wird, die in mehr als drei Klassen der Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen fallen, für jede weitere Klasse eine Klassengebühr gezahlt werden. Die Verlängerungsgebühr kann innerhalb von sechs Monaten nach Auslaufen der Schutzdauer für die Marke gezahlt werden.