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Allgemeines


Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und wird von einer Partei (Abmahner) ohne Beteiligung eines Gerichts gegenüber einer anderen Partei (Abgemahnter) ausge­sprochen. In vielen Fällen wird die Abmahnung z.B. von einem Wettbewerber des Abgemahnten mit Hilfe eines Rechtsanwalts geäußert, unter bestimmten Umständen auch mit Hilfe eines Rechtsanwalts und eines Patentanwalts. Die Unterlassungsaufforderung ist in der Regel mit einer Geldforderung für den dem Abmahner mit der Abmahnung entstandenen Aufwand verbunden, sie muss es aber nicht. Teilweise wird die Unterlassungsaufforderung auch mit Annexansprüchen (z.B. Auskunft, Anerkennung der Schadensersatzpflicht) verbunden.