Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zur persönlichen Haftung eines Directors (Geschäftsführers) für Geschmacksmuster- oder Designrechtsverletzung / LAMZACveröffentlicht am 24. April 2019
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2017, Az. 14c O 98/16
Art. 19 Abs. 2 GGV, Art. 89 Abs. 1 lit. a GGVDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (LG Düsseldorf: Zur persönlichen Haftung eines Directors (Geschäftsführers) für Geschmacksmuster- oder Designrechtsverletzung / LAMZAC). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.
Sind Sie wegen des Vertriebs eines Designplagiats abgemahnt worden?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Designrecht und Geschmacksmusterrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Sind Gestaltungen objektiv durch eine technische Funktion bedingt, besteht keine Schutzfähigkeit für ein Geschmacksmuster/Designveröffentlicht am 1. November 2018
EuGH, Urteil vom 08.03.2018, Az. C-395/16
Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 6/2002Eine Zusammenfassung der Entscheidung des EuGH finden Sie hier (EuGH – Gestaltung aufgrund technischer Funktion). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.
Haben Sie Probleme bei der Eintragung eines Schutzrechts (Marke/Design o.ä.)?
Brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit dem DPMA oder dem EUIPO, um die Eintragungsfähigkeit darzulegen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Marken- und Geschmacksmusterrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- LG Hamburg: „Notice and Take Down“-Verfahren bei Amazon gilt als unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, wenn die in Anspruch genommenen Rechte erloschen sindveröffentlicht am 21. August 2018
LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2018, Az. 308 O 63/18
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; § 32 ZPO; Art. 5 Buchst. f EGV 6/2002Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des LG Hamburg finden Sie hier (LG Hamburg – Unberechtigte Abmahnung eines Geschmacksmusters). Den Volltext des Beschlusses finden Sie unten:
Wurden Ihre Angebote entfernt, weil sie Rechte verletzt haben sollen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wird Ihnen mit einem gerichtlichen Vorgehen gedroht? Sie sind jedoch der Auffassung, dass die erhobenen Vorwürfe nichtig sind? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.