Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Verstoß gegen einstweilige Verfügung – Unternehmenskennzeichen vs. Produktbezeichnungveröffentlicht am 14. Juni 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2016, Az. 6 W 3/16
§ 890 ZPODie Entscheidung haben wir hier (OLG Frankfurt – Unternehmenskennzeichen) für Sie zusammengefasst und im Volltext nachstehend wiedergegeben:
Vorwurf der Markenverletzung?
Wird Ihnen die Verletzung einer fremden Marke vorgeworfen und Sie sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Auskünfte erteilen? Oder wurde gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch eine Vielzahl an markenrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit der Gesamtproblematik bereits bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Reichweite eines Verbots bezüglich einer Gemeinschaftsmarkeveröffentlicht am 1. Juni 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.04.2016, Az. 6 U 4/15
Art. 9 GMV
Die Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt – Beauty-Tox), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:Wurde Ihre Marke oder ein anderes Schutzrecht verletzt?
Benötigen Sie Beratung bezüglich einer möglicherweise vorliegenden Markenverletzung, weil Sie sich gegen den Verletzer wehren möchten? Oder wird Ihnen eine Markenverletzung vorgeworfen und Sie haben eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Ein widersprüchlicher Unterlassungsantrag genügt nicht den Anforderungen der Bestimmtheitveröffentlicht am 31. Mai 2016
BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 50/14
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 286 A ZPO; § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 21 Abs. 2 und 4 MarkenG; § 242 Cc BGB
Die Entscheidung haben wir hier (BGH – widersprüchlicher Unterlassungsantrag) für Sie zusammengefasst und im Volltext nachstehend wiedergegeben:Wollen Sie Markenrechte klageweise durchsetzen?
Verletzt eine eingetragene Marke Ihre Rechte und Sie wollen gerichtlich dagegen vorgehen und benötigen anwaltliche Hilfe? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch eine Vielzahl an markenrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen gerne.
- BGH: Erlaubt ein Bundesamt den Parallelimport von Arzneimitteln in einer bestimmten neuen Verpackung, kann sich der Hersteller hiergegen nicht wehren / Eligardveröffentlicht am 26. Mai 2016
BGH, Urteil vom 02.12.2015, Az. I ZR 239/14
§ 24 Abs. 1 und 2 MarkenG; § 25 AMG, § 10 AMGDie Eligard-Entscheidung des BGH haben wir hier kurz besprochen (BGH – Parallelimport von Arzneimitteln auf Grundlage eines positiven Verwaltungsaktes). Den Volltext finden Sie unten:
Wird Ihnen der Parallelimport von Arzneimitteln verboten?
Verweist der Hersteller auf sein Recht, dem Parallelimport zu widersprechen, da sich er hierfür auf „berechtigte Gründe“ im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG berufen könne? Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder sogar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- BGH: Himalaya-Salz muss direkt aus dem Himalaya kommen / Irreführungveröffentlicht am 24. Mai 2016
BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 86/13
§ 126 MarkenG, § 127 Abs. 1 MarkenG; Erwägungsgrund 8 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. b EU-VO Nr. 510/2006Die Entscheidung des BGH finden Sie zusammengefasst hier (BGH – Irreführende Herkunftsangabe „Himalaya-Salz“) und im Folgenden im Volltext:
Wird Ihnen Irreführung über die geographische Herkunft eines Produktes vorgeworfen?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten, weil Ihre Werbung angeblich Verbraucher in die Irre führt? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Auskunftserteilung bei einer Markenverletzungveröffentlicht am 20. Mai 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.03.2016, Az. 6 W 19/16
§ 888 ZPODie Entscheidung haben wir hier (OLG Frankfurt – Zwangsmittel Auskunft) für Sie zusammengefasst und im Volltext nachstehend wiedergegeben:
Müssen Sie eine markenrechtliche Auskunft erteilen?
Wird Ihnen die Verletzung einer fremden Marke vorgeworfen und Sie sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Auskünfte erteilen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch eine Vielzahl an markenrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit der Gesamtproblematik bereits bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, mit einer individuellen Lösung.
- OLG Frankfurt a.M.: Anzeige von Konkurrenzprodukten bei Suche nach Markenware verletzt Markenrechteveröffentlicht am 17. Mai 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.02.2016, Az. 6 U 6/15
Art. 9 Abs. 1 lit. b) GMVDie Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. haben wir hier zusammengefasst und im Folgenden im Volltext wiedergegeben (OLG Frankfurt a.M. – Anzeige von Konkurrenzprodukten zu Markenware bei Amazon):
Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?
Benötigen Sie Beratung, weil Sie wegen einer angeblichen Markenverletzung abgemahnt wurden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schutzumfang eines Designs für Handyhüllenveröffentlicht am 28. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.03.2016, Az. 6 U 34/15
§ 38 DesignG
Die Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt – Schutzumfang Design Handyhüllen), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:Wurde Ihr Design verletzt?
Benötigen Sie Beratung bezüglich einer möglicherweise vorliegenden Designverletzung, weil Sie sich gegen den Verletzer wehren möchten? Oder wird Ihnen eine Designverletzung vorgeworfen und Sie haben eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche marken-/designrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG München: „Chiemseer“ ist unzulässige Bezeichnung für in Rosenheim gebrautes Bierveröffentlicht am 22. April 2016
OLG München, Urteil vom 17.03.2016, Az. 29 U 3187/15
§ 127 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1 MarkenG, § 128 Abs. 1 S. 1 MarkenG; § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDie Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG München – Chiemseer), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachfolgend:
Wird die Zulässigkeit Ihrer Marke angezweifelt?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der Anmeldung/Registrierung einer Marke? Oder wurde gegen Ihre Marke Widerspruch erhoben oder ein Löschungsantrag gestellt, weil Sie unzulässig sein soll? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuG: „B!O“ ist „bo“ im Nahrungsmittelbereich zu ähnlichveröffentlicht am 19. April 2016
EuG, Urteil vom 18.02.2016, Az. T-364/14
Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
Eine Kurzzusammenfassung der Entscheidung des Europäischen Gerichts finden Sie hier (EuG – überdurchschnittliche Ähnlichkeit), den Volltext nachstehend:Wurde Ihre Marke kopiert?
Wurde eine Marke angemeldet, die Ihrer zum Verwechseln ähnlich ist? Wollen Sie Widerspruch oder Löschungsklage gegen eine solche Marke eines Dritten erheben, die Ihre Rechte verletzt? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.