IT-Recht. IP-Recht. 360°

I. Markenlizenzen


Grundsätzlich ist es möglich, eine fremde Marke rechtmäßig zu nutzen, ohne diese zuvor kaufen zu müssen. Eine solche zeitlich befristete Nutzung sollte unter allen Umständen schriftlich in einem sog. Lizenzvertrag geregelt werden. Ziel des Lizenzvertrages ist eine möglichst umfassende Regelung der Nutzungsrechte in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Art. Ein Lizenzvertrag, der in diesen Punkten “zu kurz greift”, trägt das Risiko späterer Schadensersatzforderungen des Markeninhabers gegen den Lizenznehmer in sich.