IT-Recht. IP-Recht. 360°

E. Schutzdauer einer Marke


Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet regelmäßig nach zehn Jahren. Der Schutz der Marke kann jedoch auch vorzeitig enden, wenn sie nicht benutzt wird. Benutzung bedeutet, dass die Marke in einer Form verwendet wird, die als Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung angesehen werden kann. Wird die Marke innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt, kann von jedermann ein Antrag auf Löschung der Marke gestellt werden. Wird die Marke in dem fünfjährigen Zeitraum periodisch benutzt, kann dies allerdings für eine Nutzung ausreichen. Als Besonderheit zu beachten ist, dass deutsche Marken erst nach einer “Schonfrist” von fünf Jahren ab Eintragung einer Benutzungspflicht unterliegen. So kann eine Marke für ein noch zu entwickelndes Produkt bereits gesichert werden.