Markenrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Verwechslungsfähige Nutzung eines Kennzeichens als Zweitmarkeveröffentlicht am 26. September 2018
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 07.06.2018, Az. 6 U 94/17
§ 14 MarkenG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Markenverletzung durch Zweitmarke) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen die Verletzung einer fremden Marke vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen und Sie sollen nun dagegen verstoßen haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- LG München I: Eine zu Unrecht erfolgte Grenzbeschlagnahme wegen Markenverletzungen ist keine gezielte Behinderungveröffentlicht am 25. September 2018
LG München I, Urteil vom 30.07.2018, Az. 33 O 7422/17
§ 147 Abs. 2 MarkenG, § 149 MarkenG, § 150 MarkenG; § 4 Nr. 4 UWG; Art. 5 VO (EG) 608/2013, Art. 6 VO (EG) 608/2013, Art. 17 VO (EG) 608/2013, Art. 23 Abs. 1a VO (EG) 608/2013, Art. 28 VO (EG) 608/2013Die Entscheidung des LG München I haben wir hier besprochen (LG München – unberechtigte Grenzbeschlagnahme). Zum Volltext der Entscheidung unten:
Wurde Ihre Ware an der Grenze beschlagnahmt?
Oder wollen Sie verhindern, dass Dritte Produkte einführen, welche Ihre Markenrechte verletzen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuGH: Freistaat Bayern darf die Marke „Neuschwanstein“ behalten / Benutzungspflichtveröffentlicht am 7. September 2018
EuGH, Urteil vom 06.09.2018, Az. C-488/16
Art. 7 EU-RL 207/2009Eine Zusammenfassung der EuGH-Entscheidung finden Sie hier (EuGH – Freistaat Bayern darf die Marke „Neuschwanstein“ behalten / Benutzungspflicht). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.
Wollen Sie gegen eine Entscheidung des EUIPO vorgehen?
Oder möchten Sie eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes anfechten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- BPatG: Eine markenrechtliche Beschwerde richtet sich im Zweifel gegen den angefochtenen Beschluss insgesamtveröffentlicht am 24. August 2018
BPatG, Beschluss vom 20.07.2018, Az. 30 W (pat) 1/16
§ 66 MarkenG; § 31 MarkenV
Die Entscheidung des BPatG haben wir hier zusammengefasst (BPatG – Auslegung Beschwerde) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wollen Sie gegen eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes vorgehen?
Oder möchten Sie eine Entscheidung des EUIPO anfechten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- LG Hamburg: Burger-Restaurant „Otto’s Burger“ verletzt keine Kennzeichenrechte des Versandhandelsunternehmens „Otto“veröffentlicht am 17. August 2018
LG Hamburg, Urteil vom 10.07.2018, Az. 406 HKO 27/18
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenG; § 5 UWG; § 12 BGB
Die Entscheidung des LG Hamburg haben wir hier besprochen (LG Hamburg – Otto vs. Otto’s Burger). Zum Volltext der Entscheidung unten:Steht Ihre Unternehmensbezeichnung oder Ihr Kennzeichen in Konflikt mit einer bekannten Marke?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten oder sollen gegen einen bereits bestehenden Unterlassungstitel verstoßen haben? Müssen Sie sich vor Gericht verteidigen oder werden Vertragsstrafen in großer Höhe von Ihnen gefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BPatG: „Magic Orient“ besitzt für Lebensmittel keine Unterscheidungskraftveröffentlicht am 2. August 2018
BPatG, Beschluss vom 21.06.2018, Az. 25 W (pat) 10/18
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Die Entscheidung des BPatG haben wir hier zusammengefasst (BPatG – Magic Orient) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Wird Ihrem Kennzeichen die Eintragung als Marke verweigert?
Brauchen Sie Hilfe bei der Anmeldung einer Marke und dem Schriftverkehr mit dem DPMA? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Unterlassungstitel über „gefälschte“ Ware wird durch ein Angebot erschöpfter Ware unter der Marke nicht verletztveröffentlicht am 16. Juli 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.05.2018, Az. 6 W 33/18
§ 890 ZPO; § 24 MarkenG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Unterlassungstitel über gefälschte Markenware). Zum Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie gefälschte Markenware angeboten haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten oder sollen gegen einen bereits bestehenden Unterlassungstitel verstoßen haben? Werden Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder in großer Höhe von Ihnen gefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Frankfurt a.M.: Die Registrierung einer Domain unter einer fremden Marke ist noch keine Markenrechtsverletzungveröffentlicht am 4. Juli 2018
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.05.2018, Az. 2-03 O 175/18
§ 14 MarkenG
Die Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (LG Frankfurt – Markenverletzung durch Domainregistrierung) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:Haben Sie eine Domain mit einem fremden Markennamen angemeldet?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Markeninhaber erhalten und brauchen Hilfe? Oder haben Sie Ihre Marke in einer fremden Domain entdeckt und wollen dagegen vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Wahrung Ihrer Rechte.
- LG Köln: Domain-Treuhänder haftet für Markenverstöße des Domainnutzersveröffentlicht am 19. Juni 2018
LG Köln, Urteil vom 03.04.2018, Az. 31 O 179/17
§ 12 BGB, § 5 MarkenG, § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 683 BGB, § 677 BGB, § 670 BGBEine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Köln – Domain-Treuhänder haftet für Markenverstöße des Domainnutzers) und hier (LG Köln – Markenrechtlicher Inlandsbezug von Website bereits durch deutsche Domain und Werbung „Made in Germany“). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Wird Ihnen eine Markenverletzung durch Domainnutzung vorgeworfen?
Haben Sie wegen einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen und Sie sollen nun dagegen verstoßen haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Kerngleicher Verstoß gegen einen Unterlassungstitel wegen Markenverletzungveröffentlicht am 14. Juni 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.05.2018, Az. 6 W 36/18
§ 890 ZPO
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Kerngleicher Verstoß bei Markenverletzung). Zum Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihnen eine wiederholte Markenverletzung vorgeworfen?
Haben Sie wegen einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen und Sie sollen nun dagegen verstoßen haben? Werden Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder in großer Höhe von Ihnen gefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Markenrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.